Kirchen (Sieg) ist eine Stadt an der oberen Sieg und anerkannter Luftkurort im südwestlichen Teil des Siegerlandes im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57548
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Evangelische Kirche im Rheinland
Kirchstraße 4
57078 Siegen
2. Katholisches Stadtdekanat Siegen
Markt 25
57072 Siegen
3. Gemeindezentrum der Freien evangelischen Gemeinde
Mühlenthalstraße 4
57076 Siegen
Gemeinde Kirchen (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren für den Bereich „Auf der Ehrenwiese“ in Brachbach wurde aufgehoben und stattdessen eine Planung mittels einer Ergänzungssatzung angestrebt. Diese Ergänzungssatzung dient dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen und damit 3-4 Bauplätze zur Abrundung der Ortsrandlage zu schaffen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen informieren.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.