Kirchen (Sieg) ist eine Stadt an der oberen Sieg und anerkannter Luftkurort im südwestlichen Teil des Siegerlandes im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57548
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Evangelische Kirche im Rheinland
Kirchstraße 4
57078 Siegen
2. Katholisches Stadtdekanat Siegen
Markt 25
57072 Siegen
3. Gemeindezentrum der Freien evangelischen Gemeinde
Mühlenthalstraße 4
57076 Siegen
Gemeinde Kirchen (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren für den Bereich „Auf der Ehrenwiese“ in Brachbach wurde aufgehoben und stattdessen eine Planung mittels einer Ergänzungssatzung angestrebt. Diese Ergänzungssatzung dient dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen und damit 3-4 Bauplätze zur Abrundung der Ortsrandlage zu schaffen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen informieren.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung