Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kirchen, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57548
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Evangelische Kirche im Rheinland
Kirchstraße 4
57078 Siegen
2. Katholisches Stadtdekanat Siegen
Markt 25
57072 Siegen
3. Gemeindezentrum der Freien evangelischen Gemeinde
Mühlenthalstraße 4
57076 Siegen
Gemeinde Kirchen (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren für den Bereich „Auf der Ehrenwiese“ in Brachbach wurde aufgehoben und stattdessen eine Planung mittels einer Ergänzungssatzung angestrebt. Diese Ergänzungssatzung dient dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen und damit 3-4 Bauplätze zur Abrundung der Ortsrandlage zu schaffen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen informieren.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.